Zurück zur Startseite

Kontakt zum OV Marsberg

Wilfiried Böske Tel. 02992/3403

www.aufschrei-waffenhandel.de

Seit Monaten läuft die bundesweite Friedenskampagne „Aktion Aufschrei“. Stoppt den Waffenhandel
Der sinnlose Krieg in Afghanistan macht deutlich, wie notwendig die Kampagne ist.
Nach Feststellung der UN ist in den zehn Kriegsjahren in allen Lebensbereichen der afghanischen Bevölkerung eine Verschlechterung der Lebensbedingungen eingetreten.
Der Einsatz von Milliarden Euros und Dollar hat nur das Zi9el, eine militärische Basis zur Ausweitung und Absicherung wirtschaftlicher Macht in der Kaukasusregion.
Wir, der Ortsverband Marsberg der Partei DIE LINKE., haben (Stand: 19.12.2011) 449 Unterstützer für die Kampagne geworben.
Nach einer EMNID-Umfrage sind ca. 70 % der Deutschen gegen den Krieg in Afghanistan.. In diesem Sinne bitten wir die Bevölkerung um Unterstützung der Kampagne.
Weitere Informationen und Nennung der Trägerorganisationen der Kampagne unter Aktion Aufschrei.

1. September 2010

Aktuell: Bürgerbegehren zum Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule in Marsberg

Die Beschlussvorlage für den Rat hatte sinngemäß folgenden Wortlaut:

„Das Bürgerbegehren ist unzulässig.“

In der Ratssitzung vom 24.08.2010 wurde gegen den Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule gestimmt.

Der Kommentar des Ortsverbandes Marsberg der Partei DIE LINKE:

Der Stadtrat obsiegte über den erklärten Willen von 3000 Bürgern.

Der Fraktionszwang obsiegte über den Mandatsauftrag.

Die Zustimmung zur Bekenntnisschule obsiegte über den Willen, die GGS zu erhalten.

Was ist der Sinn des „innerstädtischen Schüleraustausches“ der Schüler der Gemeinschaftsgrundschule in das Gebäude der bisherigen Förderschule, dass sich unter einem Dach mit der Bekenntnisschule befindet und der Förderschüler in das Gebäude der bisherigen Gemeinschaftsgrundschule verweist? Wohlgemerkt, die Gemeinschaftsgrundschule soll nicht der Bekenntnisschule angegliedert werden, sondern sie soll in ihr aufgehen. Die Kosten für die Bauarbeiten belaufen sich nach Ermittlung der Verwaltung auf 53.000 €. Dazu muss erwähnt werden, dass der Haushalt der Stadt nicht ausgeglichen ist.

Statt vernünftige Argumente ins Feld zu führen hält man stur am eingeschlagenen Kurs fest. Entspricht dies dem vielbeschworenen Integrations- und Elternwillen, alle Kinder in die Bekenntnisschule zu zwingen? Der Hinweis auf die Gemeinschaftsgrundschulen in Giershagen und Westheim ist nicht realistisch und allein aus Kostengründen wohl nicht ernst gemeint.

Es bleibt kein Raum mehr für den Elternwillen und für die Wahl zwischen zwei Schulformen.

Zwei Anmerkungen zum Wandel der Bevölkerung:

Allein in NRW leben ca. 4 Mill. Mitbürger mit Migrationshintergrund. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung zum demographischen Wandel wird die Einwohnerzahl der Stadt Marsberg in der Größe von drei mittleren Stadtteilen abnehmen. Ist es bei dieser Entwicklung nicht skandalös, die Gemeinschaftsgrundschule aufzulösen, die als einzige Schulform schon jetzt zeitgemäß ist und es umso mehr in der Zukunft sein wird?

Es ist immer betont worden man wolle Schulstandorte einsparen. In der Kernstadt wird kein Standort eingespart. Es waren zwei Standorte für Grund-und Förderschüler und es bleiben zwei Standorte. Nun eben an anderer Stelle für die Förderschüler und Schüler der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule.

Abschließend sei all denjenigen Dank gesagt die das Bürgerbegehren zum Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule gestartet und unterstützt haben, insbesondere den Vertretungsberechtigten Frau Deckenhoff, Frau Schrader und Frau Krempin, sowie der Stadträtin Frau Weißhaupt und dem Stadtrat Horst Stellhorn.

Es bleibt die Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, mit den Vertretungsberechtigten eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die könnte darin bestehen, die Bekenntnisschule zum nächsten Schuljahr im Einvernehmen mit der Elternschaft in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Dann wären auch die in unverantwortlicher Weise entstandenen Baukosten zu rechtfertigen und alle Verantwortlichen könnten diese Regelung dann ohne Gesichtsverlust mittragen.

 

DIE LINKE NRW

Kreisverband Hochsauerland

Ortsverband Marsberg

 

11. Juni 2010

Neu in Marsberg!!!

Schaukasten von DIE LINKE. in Marsberg

Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW „Rettet die Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule“

Ich bin dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marsberg in einem Bürgerentscheid über folgende Frage entscheiden:

Sind Sie für eine eigenständige Fortführung der Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule an ihrem bisherigen Standort in der Trift 2 und damit gegen die beabsichtigte Auflösung der Schule zum Ende des Schuljahres 2009/2010 (31.07.2010) und somit für eine Aufhebung der entsprechenden Ratsbeschlüsse vom 25.03.2010?

Begründung:

Der Rat der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 aufgrund der Schulentwicklungsplanung beschlossen, die Gemeinschaftsgrundschule „Diemeltal“ (GGS) in Niedermarsberg zum Ende des Schuljahres 2009/2010 aufzulösen. Die derzeitigen Schüler/innnen der GGS sollen ab dem 01.08.2010 gemeinsam mit den derzeitigen Schüler/innen der Kath.Grundschule im Schulgebäude „Am Burghof 11“ unterrichtet werden. Gleichzeitig soll die Kerschensteiner-Schule (Förder-schule mit Schwerpunkt „Lernen“) aus dem Gebäude der Kath. Grundschule in das Gebäude der GGS Diemeltal verlagert werden. Bei seiner Entscheidung hat der Rat insbesondere auf das Anmeldeverhalten der Eltern an den Grundschulen des Stadtgebiets, rückläufige Schülerzahlen sowie die problematische Besetzung von Schulleiterstellen reagiert.

Durch die Auflösung der GGS wird die Wahlmöglichkeit in der Kernstadt auf eine Bekenntnisschule beschränkt. Um eine Bildungsvielfalt zu gewährleisten, muss jedoch auch der Bestand einer bekenntnisfreien Schule in der Innenstadt gewährleistet werden. Eine Auflösung der GGS untergräbt somit die Entscheidungsfreiheit der Eltern hinsichtlich einer freien Schulwahl. Um dies zu verhindern, bedarf es auch in Zukunft einer gesicherten Fortführung der Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule als bekenntnisfreie, christliche, offene Grundschule in der Marsberger Kernstadt.

Kostendeckungsvorschlag:

Die Fortführung der GGS „Diemeltal“ ist für die Stadt Marsberg im Vergleich zu der beabsichtigten Auflösung kostengünstiger. Bei einer solchen müssen zusätzliche Busverbindungen zu den bekenntnisfreien Schulen in Westheim und Giershagen eingerichtet werden. Weiterhin sind bauliche Umbaumaßnahmen in der Kath. Grundschule erforderlich, um genügend Stamm-klassen zu schaffen, daneben auch Umbaumaßnahmen im Gebäude der GGS „Diemeltal“ zur Unterbringung der Kerschensteiner-Schule. Die anfallenden Umzugs- und Umbaukosten würden sich auf etwa 53.000 € belaufen. Schließlich ist die derzeitige Trägerschaft der offenen Ganztagsgrundschule durch den Förderverein der GGS für die Stadt im Vergleich zu einem anderen, kom-merziellen Träger kostengünstiger. Im Ergebnis wäre insofern die Weiterführung der GGS als auch der Kerschensteiner-Schule an ihren bisherigen Standorten die kostengünstigere Alternative.

Sollten die Umbaumaßnahmen bis zur Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits durchgeführt worden sein, könnten anfallende Rückbaukosten in Höhe von wiederum 53.000 € durch Verzicht auf die Besetzung der neu geschaffenen Stelle eines Beigeordneten für ein Jahr eingespart werden. Gleiches gilt für etwaige Schadensersatzforderungen, soweit die Stadt Marsberg Ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber evt. bereits mit Umbau und Umzug beauf-tragter Firmen aufgrund des Bürgerbegehrens nicht nachkommen kann. Die Kosten des Beigeordneten für ein Jahr werden mit etwa 60.000 € veranschlagt.

Vertretungsberechtigte:

Michaela Deckenhoff, Knickweg 2, 34431 Marsberg

Telefon: 02993/370

Melanie Schrader, Jittenberg 45, 34431 Marsberg

Marion Krempin, Kaiser-Otto-Ring 7, 34431 Marsberg

Rückgabe der Liste im Original bis zum 15.06.2010 an eine der Vertretungsberechtigten!Ich erkläre mit meiner Unterschrift, dass ich das Bürgerbegehren mit der auf dieser Seite abgedruckten Begründung unterstütze.Antragsberechtigt sind alle Bürger/innen der Stadt Marsberg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.